Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG)
Allgemeine Informationen zum Batteriegesetz (BattG)
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien oder Akkus, die zum Betrieb notwendig sind. Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Vertreiber gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückgeben:
- bei einer öffentlichen Sammelstelle
- dort wo Batterien und Akkus verkauft werden
- auf dem Postweg an unser Versandlager:
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreutzen Mülltonne gekennzeichnet.
Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für: Pb für Blei; Cd für Cadmium; Hg für Quecksilber. Diese chemischen Zeichen signalisieren, dass eine bestimmte Grenzmenge der angegebenen chemischen Stoffe in diesem Batterietyp überschritten wird:
- HG: mehr als 0,0005 Gewichtspozent Quecksilber
- Cd: mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium
- Pb: mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Besondere Hinweise zum Vertrieb von Fahrzeug-Batterien
Das deutsche Batterie-Gesetz sieht beim Verkauf von Fahrzeug-Batterien an Endverbraucher die Erhebung eines Pfandes in Höhe von 7,50 € inkl. Umsatzsteuer vor. Dies erfolgt, soweit nicht eine gebrauchte Alt-Batterie im gleichen Kaufvorgang zurückgegeben wird.
Der Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird separat aufgeführt und erhoben.
Die Rücknahme der Fahrzeug-Altbatterien hat für den Endverbraucher kostenlos zu erfolgen. Wenn nicht gleichzeitig ein Neukauf stattfindet, wird der Pfandbetrag zurückerstattet.
Die Rücknahme und Pfand-Rückerstattung erfolgt bei BUBA nur in den BUBA Lizensierten Shops und für die von BUBA vertriebenen Fahrzeug-Batterie-Typen.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei kommunalen Wertstoff- oder Recyclinghöfen zur Entsorgung abgegeben werden. Dort erfolgt dann allerdings keine Rückerstattung des Pfandes.
Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung von Fahrzeug-Batterien per Post aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht erlaubt ist.
Registrierungs ID 16341072
stiftung elektro-altgeräte register
nordostpark 72
D- 90411 nürnberg www.stiftung-ear.dE